Anmeldung

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Als Träger von katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Essen hat der KiTa Zweckverband einen einheitlichen und verbindlichen Kriterienkatalog entwickelt, der den pädagogischen Mitarbeitern als Orientierungshilfe bei der Aufnahme von Kindern dienen soll.

Unter Berücksichtigung der kommunalen Jugendhilfeplanung und laut des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) ist der Rat der Kindertageseinrichtung laut dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern dafür zuständig, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung festzulegen.

Um dieser gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen, wurden seltens des Trägers folgende Aspekte für relevant erklärt:

  • Da die Betreuung ein Angebot der katholischen Kirche ist, sollen katholische Kinder, die möglichst in der Pfarrei leben, bevorzugt behandelt werden.
  • Kindern, deren Geschwister bereits die KiTa besuchen, soll ein Vorrang eingeräumt werden.
  • Insbesondere sollen Kinder berücksichtigt werden, die aufgrund ihrer Entwicklung und/ oder Ihres familiären bzw. sozialen Umfelds Unterstützung benötigen.
  • Weitere soziale Aspekte sollen ebenfalls eine Aufnahme begünstigen.